Reglement

  • Alle Teilnehmer starten am Luzern Hilliminator auf eigenes Risiko. Versicherung jeglicher Art ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden der Teilnehmer oder von Dritten ab.
  • Die Organisation lehnt jede Verantwortung im Falle von Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen und Velos im Rahmen der gesamten Veranstaltung ab.
  • Es sind nur strassenverkehrstaugliche Velos zum Start zugelassen. Es findet keine Kontrolle der Velos statt. Die Verantwortung und Versicherung liegt beim Teilnehmer. Das Tragen eines Velohelms ist obligatorisch. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
  • Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich vor, das Rennen aus Sicherheitsgründen zu unter- oder abzubrechen.
  • Das Zurückrollen zum Start ist nicht Teil des Rennens und der Rennstrecke und erfolgt auf einer öffentlichen Strasse mit Gegenverkehr! Es gilt das schweizerische Strassenverkehrsgesetz.
  • Startnummern dürfen nicht verändert werden und müssen gut sichtbar am Lenker montiert werden.
  • Zeitqualifikation und Finaldurchgänge müssen mit demselben Velo absolviert werden.
  • Die gesamte Strecke muss fahrend bewältigt werden. Ausnahme: technischer Defekt (z.B. Platten, Kettenriss o.ä.)
  • Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrer einverstanden, dass Fotos und Videos vom Anlass gemacht und auch veröffentlicht werden können.
  • Die Rennleitung kann das Anbringen von Kleinstkameras an den Velos anordnen.
  • Die bei der Anmeldung erfassten persönlichen Daten können durch den Veranstalter für die Information oder die Bewerbung anderer Hilliminator-Veranstaltungen verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.
  • Verstösse gegen das Rennreglement oder Nichtbeachtung von Weisungen der Rennleitung, des Rennarztes oder der Streckenposten führen zur Disqualifikation.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, das aktuelle Reglement im Interesse der Fahrer und ihrer Sicherheit ohne Vorankündigung zu ändern. Änderungen werden im Internet publiziert.
  • Das im Internet publizierte Reglement ist massgebend.

Stand 13. November 2019

Teilnahmebedingungen

  • Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Anmeldungen über die Website sind nur nach Zahlungseingang gültig.
  • Anmeldungen vor Ort müssen bar bezahlt werden.
  • Bei einer Abmeldung erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren (Kinderrennen ausgenommen). Der Veranstalter behält sich vor, Ausnahmen zuzulassen.
  • Für Teilnehmer welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, erfolgt die Aushändigung der Startnummer nur gegen schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  • Die Startnummern müssen persönlich abgeholt werden.
  • Maximale Teilnehmerzahl: 80 (exklusiv Kinder-Kategorien). Die Anzahl der Startplätze für Online-Anmeldungen können limitiert werden.
  • Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrer mit den Teilnahmebedingungen und dem Reglement einverstanden.
  • Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer ihre volle körperliche und geistige Gesundheit und Fitness. Der Veranstalter empfiehlt vor dem Rennen eine ärztliche Untersuchung.
  • Luzern Hilliminator Swiss Cycling als Regional / Training registriertes Rennen.
  • Preisgeld Hilliminator 2023
    • In der Frauen-Elite-Kategorie wird an Rang 1 bis 3 ein Preisgeld ausbezahlt sofern mindestens 6 Teilnehmerinnen am Start sind bzw. die Zeitqualifikation absolvieren).

Proteste

  • Proteste müssen schriftlich und gegen eine Kaution von CHF 100.00 bis spätestens 20 Minuten nach Ende des letzten Finaldurchgangs bei der Rennleitung am Info-Zelt im Startgelände eingereicht werden. Der Entscheid der Rennleitung ist definitiv.

Die in diesem Teilnahmebedingungen und Reglement verwendeten Begriffe beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter.

Stand 11. September 2023